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Wirtschaftsrecht
24.06.2011
Wirtschaftsrecht
OLG München: Zur Beendigung eines Ergebnisabführungsvertrags durch den Organträger nach Auflösung der beherrschten GmbH

Mit Beschluss vom 20.6.2011 - 31 Wx 163/11 - entschieden: Die Auflösung der beherrschten GmbH berechtigt den Organträger (hier: Einzelkaufmann) grundsätzlich nicht zur außerordentlichen Kündigung, wenn er als alleiniger Gesellschafter selbst die Auflösung beschlossen hat.

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