OLG Stuttgart: Zur Auszahlung auf Grund einer Garantie auf erstes Anfordern
Mit Urteil vom 26.11.2012 - 9 U 134/11 - hat OLG Stuttgart entschieden, dass der Auftraggeber einer Garantie auf erstes Anfordern gegen seine Bank keinen Anspruch auf Unterlassung der Garantiezahlung hat.