BGH : Zur Auskunftspflicht des Geschäftsführers bei gegen eine GmbH gestellten Insolvenzantrag
Der BGH hat mit Beschluss vom 5.3.2015 - IX ZB 62/14 - entschieden: Wird gegen eine GmbH ein Insolvenzantrag gestellt, hat der Geschäftsführer über die rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse der von ihm vertretenen Gesellschaft einschließlich gegen Gesellschafter und ihn selbst gerichteter Ansprüche Auskunft zu erteilen. Er ist hingegen nicht verpflichtet, über seine eigenen Vermögensverhältnisse und die Realisierbarkeit etwaiger gegen ihn gerichteter Ansprüche Angaben zu machen.