BGH: Zur Aufklärungspflicht gegenüber einem Anleger vor der Zeichnung einer Fondsbeteiligung als Private Placement für qualifizierte Investoren
Der BGH hat mit Urteil vom 19.2.2019 – II ZR 275/17 – entschieden: Zur Aufklärungspflicht gegenüber einem Anleger vor der Zeichnung einer Fondsbeteiligung als Private Placement für qualifizierte Investoren, wenn am letzten Zeichnungstag die in den Informationsunterlagen genannte angestrebte Zeichnungssumme nicht erreicht wurde.