BGH : Zur Arbeitnehmereigenschaft eines Handelsvertreters – Nichtberücksichtigung von Provisionsrückforderungsansprüchen wegen Vertragsstornierungen zur Ermittlung der durchschnittlichen Monatsvergütung der letzten sechs Monate
Mit Beschluss vom 4.2.2015 - VII ZB 36/14 - hat der BGH entschieden: Die dem Unternehmer aufgrund von Vertragsstornierungen gegen den Handelsvertreter zustehenden Ansprüche auf Rückzahlung bereits gezahlter Provisionen sind bei der Ermittlung der dem Handelsvertreter in den letzten sechs Monaten vor Vertragsbeendigung zustehenden durchschnittlichen monatlichen Vergütung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG nicht zu berücksichtigen, wenn sie vor diesem Zeitraum entstandene Provisionsansprüche des Handelsvertreters betreffen.