OLG Thüringen: Zur Anwendung der Rechtsprechungsregeln zum kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen nach Inkrafttreten des MoMiG
Mit Urteil vom 18.3.2009 - 6 U 761/07 - hat das OLG Thüringen entschieden: Die Rechtsprechungsregeln zum kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen gem. §§ 30, 31 GmbHG analog finden auch nach Inkrafttreten des MoMiG jedenfalls dann weiterhin Anwendung, wenn sowohl die Gewährung als auch die Rückzahlung des kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens vor dem 1.11.2008 erfolgte.