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Wirtschaftsrecht
25.03.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten

 Der BGH hat mit Urteil vom 17.2. 2010 – VIII ZR 67/ 09 – entschieden: Ein Stellen von Vertragsbedin- gungen liegt nicht vor, wenn die Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in einen Vertrag auf einer freien Entscheidung desjenigen beruht, der vom anderen Vertragsteil mit dem Verwendungsvorschlag konfrontiert wird. Dazu ist es erforderlich, dass er in derAuswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen. Sind Vertragsbedingungen bei einvernehmlicher Verwendung eines bestimmten Formulartextes nicht im Sinne von § 305 Abs. 1 S. 1 BGB gestellt, finden die §§ 305ff. BGB auf die Vertragsbeziehung keine Anwendung.

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