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Wirtschaftsrecht
22.12.2008
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt: Zur Angemessenheit der Abfindung beim übernahmerechtlichen Squeeze out

Mit Beschluss vom 9.12.2008 - WpÜG 2/08 - hat das OLG Frankfurt  dem Antrag auf Zwangsausschluss von Minderheitsaktionären der Deutschen Hypothekenbank im Rahmen der Übernahme durch die Norddeutsche Landesbank gegen Gewährung einer Abfindung stattgegeben. Das OLG änderte damit eine anderslautende Entscheidung des LG Frankfurt ab, die am 5.8.2008 ergangen war.

Der Lösungsansatz des Landgerichts, das durch eigene überschlägige Berechnungen dazu gekommen war, die angebotene Abfindung sei unangemessen und die gesetzliche Vermutung der Angemessenheit deshalb erschüttert, sei systemwidrig. Die Abfindung bei einem übernahmerechtlichen Squeeze out ist dann zwingend als angemessen anzusehen ist, wenn zuvor 90 Prozent der Aktionäre das Pflichtangebot angenommen haben. Nur wenn die Kräfte des Marktes versagten, gelte diese Grenze nicht mehr als zwingend.

Hinweis der Redaktion: Dazu demnächst der Kommentar von Mock/Winkelmann.

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