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Wirtschaftsrecht
30.04.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses wegen fehlender Entsprechenserklärung

Der BGH hat mit Beschluss vom 7.12.2009 - II ZR 63/08 - entschieden: Der Versammlungsleiter darf - auch wenn die besonderen Voraussetzungen des § 120 Abs. 1 S. 2 AktG nicht vorliegen - über die Entlastung einzeln abstimmen lassen. Eine fehlende Entsprechenserklärung kann die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses nicht rechtfertigen, wenn die betroffenen Organmitglieder vor der notwendigen Aktualisierung aus dem Amt geschieden sind. Die Zulassung der Revision kann auf einen aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsgrund beschränkt werden.

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