BGH: Zur Anfechtbarkeit eines Schenkungsvertrags über ein Grundstück bei Insolvenz
Mit Beschluss vom 13.3.2008 - IX ZB 39/05 - hat der BGH entschieden: Ein Schenkungsvertrag über ein Grundstück, in dem zugleich ein durch Vormerkung gesicherter Rückübertragungsanspruch für den Fall des Vermögensverfalls oder der Insolvenz des Begünstigten vereinbart wird, ist im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Begünstigten mangels objektiver Gläubigerbenachteiligung nicht anfechtbar.