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Wirtschaftsrecht
08.02.2008
Wirtschaftsrecht
LG München I: Zur Anfechtbarkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses wegen Bekanntmachungsmangels

Das LG München I hat mit Urteil vom 29.11.2007 - 5 HK O 16391/07 - entschieden: Hat eine Aktiengesellschaft eine Kapitalherabsetzung in vereinfachter Form, verbunden mit einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen bekannt gemacht, so stellt es keinen Verstoß gegen § 124 Abs. 4 AktG dar, wenn in der Hauptversammlung aufgrund eines Gegenantrags statt der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen eine solche gegen Bareinlagen beschlossen wird. Der gefasste Beschluss ist als bekanntmachungsfrei anzusehen.

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