BGH: Zur Anfechtbarkeit einer stehengelassenen Gesellschafterleistung in der Insolvenz
Der BGH hat mit Urteil vom 2.4.2009 - IX ZR 236/07 - entschieden: Das Stehenlassen der Gesellschafterleistung, das zur Umqualifizierung in Eigen-kapital führt, ist in der Insolvenz des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft als unentgeltliche Leistung anfechtbar. Der Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Gesellschafters muss bei der Anmeldung von Forderungen in der Insolvenz der Gesellschaft die Anfechtbarkeit des der Forderung entgegengehaltenen Eigenkapitalersatzeinwands nicht schon innerhalb der Anfechtungsfrist geltend machen.