R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
17.04.2009
Wirtschaftsrecht
LG München I: Zur Akzessorietät der Bürgenverpflichtung

Mit Urteil vom 6.4.2009 – 2 O 23094/07 – hat das LG München I entschieden: Haben die Parteien des Hauptschuldverhältnisses keine Sicherungsabrede getroffen, sondern vereinbart, wie Sicherheit zu leisten ist, wenn der Hauptschuldner einen Sicherheitseinbehalt des Gläubigers ablösen will (Ablösevereinbarung), und macht der Schuldner davon Gebrauch, indem er dem Gläubiger eine Bürgschaft auf erstes Anfordern stellt, so kann der Bürge (im Erstprozess) die Zahlung an den Gläubiger nicht mit der Begründung verweigern, die Ablösevereinbarung sei unwirksam (entgegen BGH, Urt. vom 8.3.2001 – IX ZR 236/00).

stats