OLG München: Zur Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der Befangenheit
Mit Beschluss vom 17.8.2010 - 34 SchH 008/10 - hat das OLG München entschieden: Schiedsrichter sind nach § 1037 Abs. 1 ZPO nicht gehalten, ohne Anlass eine „Unabhängigkeitserklärung" abzugeben. Der Umstand, dass eine solche trotz Antrags einer Partei nicht abgegeben wird, begründet die Ablehnung nicht.