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Wirtschaftsrecht
21.10.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit – Sachverständigenablehnung IV

 Der BGH hat mit Beschluss vom 27.9.2011 – X ZR 142/08 – entschieden: Lücken oder Unzulänglichkeiten im schriftlichen Gutachten rechtfertigen für sich allein nicht die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit.

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