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Wirtschaftsrecht
10.06.2020
Wirtschaftsrecht
BAG: Zuordnungstarifvertrag - unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat

Das BAG hat mit Beschluss vom 25.2.2020 – 1 ABR 40/18 – wie folgt entschieden:

1. Ein rechtlich nicht existenter Gesamtbetriebsrat kann im Beschlussverfahren keine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition geltend machen; es fehlt ihm an der Antragsbefugnis (Rn. 11).

2. Ein Tarifvertrag zur Bildung einer vom Gesetz abweichenden Betriebsratsstruktur iSv. § 3 Abs. 1 BetrVG, nach dem ein unternehmensübergreifender Gesamtbetriebs-rat errichtet ist, muss von allen betroffenen Unternehmen geschlossen sein (Rn. 16).

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