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Wirtschaftsrecht
28.10.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Zum institutionalisierten Zusammenwirken der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer der finanzierten Kapitalanlage

Der BGH hat mit Urteil vom 21.9.2010 - XI ZR 232/09 - entschieden: In Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber der finanzierten Kapitalanlage setzt die Ver-mutung für einen konkreten Wissensvorsprung der Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung der Anleger (lediglich) eine objektiv evidente Un-richtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts voraus. Die Frage, ob die Bank im konkreten Fall die Unrichtigkeit erkennen konnte, stellt sich erst im Rahmen der Widerlegung der Vermutung (Bestätigung des Senatsurteils vom 27.5.2008 - XI ZR 132/07).

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