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Wirtschaftsrecht
04.02.2009
Wirtschaftsrecht
OLG Celle: Zum grob fahrlässigen Handeln eines Kapitalanlegers

Mit Urteil vom 8.1.2009 - 11 U - 70/08 - hat das OLG Celle entschieden: Ein Kapitalanleger handelt nicht grob fahrlässig im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB, wenn er einen Prospekt, der erst im abschließenden Beratungsgespräch übergeben wird, nicht darauf hin durchsieht, ob die mündlichen Angaben des Anlageberaters oder -vermittlers zutreffen. Etwas anderes gilt, wenn der Prospekt ausreichende Zeit vor dem abschließenden Beratungsgespräch dem Anleger zur Verfügung steht.

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