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Wirtschaftsrecht
20.04.2009
Wirtschaftsrecht
OLG München: Zum außerordentlichen Informationsrecht des Kommanditisten

Mit Beschluss vom 7.4.2009 - 31 Wx 095/08 - hat das OLG München entschieden: Das außerordentliche Informationsrecht des Kommanditisten wird grundsätzlich nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass die Gesellschaft eine Publikums-KG mit einer Vielzahl von Kapitalanlegern ist. Die Annahme eines wichtigen Grundes i. S. v. § 166 Abs. 3 HGB setzt jedoch regelmäßig die Darlegung konkreter Umstände voraus, aus denen sich Erforderlichkeit und Bedeutung der beantragten, über den Rahmen des § 166 Abs. 1 HGB hinausgehenden Information ergeben (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 5.9.2008 -31 Wx 63/07; DB 2008, 2132).

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