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Wirtschaftsrecht
26.04.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Zum arglistigen Verschweigen eines Mangels

Mit Urteil vom 16.3.2012 - V ZR 18/11 - hat der BGH entschieden: Das Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers, dass er sich über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels (Feuchtigkeitsflecken) nicht sicher sei, stellt kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar.

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