BGH: Zum aktienrechtlichenWettbewerbsverbot eines herrschenden Aktionärs
Mit Beschluss vom 25.6.2008 – II ZR 133/07 – hat der BGH entschieden, dass der herrschende Aktion är gegenüber der abhängigen Gesellschaft jedenfalls dann keinem – von Minderheitsaktion ären verfolgbaren – (ungeschriebenen) aktienrechtlichen Wettbewerbsverbot unterliegt, wenn die Wettbewerbssituation bereits vor Erwerb der Mehrheitsbeteiligung bestanden hat. VolltextdesBeschl.: // BB-ONLINE BBL2008-2189-1 unter www.betriebs-berater.de