BGH: Zum Zuschlag zur Regelvergütung für den Insolvenzverwalter
Mit Beschluss vom 16.9.2010 – IX ZB 154/09 – hat der BGH entschieden: Ein Zuschlag zur Regelvergütung kann dem Insolvenzverwalter nicht allein wegen der langen Dauer des Verfahrens, sondern nur wegen der in dieser Zeit von ihm erbrachten Tätigkeiten gewährt werden.