BGH: Zum Wettbewerbsverbot in einem Gesellschaftsvertrag - „Gratiszeitschrift Hallo"
Mit Urteil vom 23.6.2009 - KZR 58/07 - hat der BGH entschieden: Ein Wettbewerbsverbot in einem Gesellschaftsvertrag verstößt nicht gegen § 1 GWB, wenn es notwendig ist, um das im Übrigen kartellrechtsneutrale Gesellschaftsunternehmen in seinem Bestand und seiner Funktionsfähigkeit zu erhalten und davor zu schützen, dass ein Gesellschafter es von innen her aushöhlt oder gar zerstört. Eine Notwendigkeit in diesem Sinne kann sich im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung aller Umstände aus der Möglichkeit von Minderheitsgesellschaftern ergeben, durch ihr jeweiliges Stimmverhalten strategisch wichtige Unternehmensentscheidungen aufgrund einer in der Satzung enthaltenen Einstimmigkeitsklausel zu blockieren.