OLG München: Zum Wegfall der für eine „UG (haftungsbeschränkt)" geltenden Beschränkungen
Mit Beschluss vom 23.9.2010 - 31 Wx 149/10 - hat das OLG München entschieden: Eine Beschlussfassung zur Kapitalerhöhung, mit der das Mindeststammkapital im
Sinne des § 5 Abs. 1 GmbHG erreicht wird, führt noch nicht zu einem Wegfall der für eine „UG (haftungsbeschränkt)" geltenden Beschränkungen im Sinne des § 5a Abs. 1 bis 4 GmbHG. Die Beschränkungen des § 5a Abs. 1 bis 4 GmbHG entfallen erst dann, wenn eine Volleinzahlung des Stammkapitals im Sinne des § 5 Abs. 1 GmbHG erbracht worden ist.