R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
11.08.2011
Wirtschaftsrecht
OLG Hamm: Zum Vorrang der insolvenzrechtlichen achtragsverteilung

Mit Beschluss vom 5.5.2011 - I-15 W 469/10 - hat das OLG Hamm entschieden: Der insolvenzrechtlichen Nachtragsverteilung (§ 203 InsO) kommt der Vorrang gegenüber der Bestellung eines Nachtragsliquidators (§ 246 Abs. 3 AktG) zu, wenn sich nach Löschung der Gemeinschuldnerin herausstellt, dass noch Vermögen vorhanden ist, das der Verteilung unterliegt.

stats