OLG München: Zum Vorliegen eines Teilgewinnabführungsvertrags
Das OLG München hat mit Beschluss vom 29.10.2008 - 31 Wx 092/07 - entschieden: Ein Teilgewinnabführungsvertrag liegt nicht vor, wenn nach einer Besserungsabrede die Verpflichtung des Schuldners zur Darlehensrückzahlung bei Erwirtschaftung eines Jahresüberschusses in dessen Höhe wieder aufleben soll.