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Wirtschaftsrecht
20.11.2008
Wirtschaftsrecht
OLG München: Zum Vorliegen eines Teilgewinnabführungsvertrags

Das OLG München hat mit Beschluss vom 29.10.2008 - 31 Wx 092/07 - entschieden: Ein Teilgewinnabführungsvertrag liegt nicht vor, wenn nach einer Besserungsabrede die Verpflichtung des Schuldners zur Darlehensrückzahlung bei Erwirtschaftung eines Jahresüberschusses in dessen Höhe wieder aufleben soll.

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