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Wirtschaftsrecht
11.07.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Zum Vorleistungsanspruch gegen den Berufshaftpflichtversicherer gemäß § 19a Abs. 2 Satz 2 BnotO bei wissentlicher Pflichtverletzung des Notars

Der BGH hat mit Urteil vom 11.6. 2014 - IV ZR 414/12 - entschieden:

1. Für den Vorleistungsanspruch gemäß § 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO ist entscheidend, dass der Berufshaftpflichtversicherer unter Berufung auf eine wissentliche Pflichtverletzung des Notars die Regulierung ablehnt, gegen das Bestehen des Deckungsanspruchs aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag aber keine weiteren Ein-wendungen erhebt. Ein Streit zwischen Anspruchsteller und Berufshaftpflichtversicherer über die wissentliche Pflichtverletzung ist nicht erforderlich.

2. Der Geschädigte ist nicht gehalten, von sich aus vor einer Inanspruchnahme des Berufshaftpflichtversicherers an den Vertrauensschadenversicherer heranzutreten, um dessen Leistungsbereitschaft zu klären.

 

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