BGH: Zum Vertragswiderruf wegen Überrumpelung in einer Haustürsituation
Der BGH hat mit Beschluss vom 22.9.2008 – II ZR 257/07 – entschieden: Die Feststellung allein, dass ein Verbraucher eine Vertragserklärung in seiner Privatwohnung abgegeben hat, rechtfertigt noch nicht die Annahme, er habe sich in einer für die Bejahung einer Haustürsituation erforderlichen typischen Überrumpelungssituation befunden und sei deshalb zum Widerruf der Erklärung nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWiG (jetzt: § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB) berechtigt. VolltextdesBeschl.: // BB-ONLINE BBL2008-2693-2 unterwww.betriebs-berater.de