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Wirtschaftsrecht
15.08.2014
Wirtschaftsrecht
OLG Karlsruhe: Zum Verstoß einer Klausel in den AGB eines Energieversorgers gegen § 307 BGB

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 8.8.2014 – 4 U 109/14 - entschieden:
1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energieversorgers, die dem Verwender die Befugnis einräumt, unter bestimmten Voraussetzungen seine Preise "nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen", verstößt nicht deshalb gegen § 307 BGB, weil kein ausdrücklicher Hinweis auf die Möglichkeit gerichtlicher Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB erfolgt.
2. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energieversorgers verstößt nicht deshalb gegen § 307 BGB, weil sie eine Preisanpassungsmöglichkeit außer bei der Änderung ausdrücklich genannter preisbestimmender Faktoren auch für die Fälle vorsieht, dass "sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen“.

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