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Wirtschaftsrecht
13.04.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Zum Verfall von Bonuspunkten in AGB einer Fluggesellschaft

Mit Urteil vom 28.1.2010 - Xa ZR 37/09 - hat der BGH entschieden: Eine Klausel in den Teilnahmebedingungen für das Flugprämienprogramm eines Luftverkehrsunternehmens, nach der bei einer Kündigung des Teilnehmervertrags durch das Luftverkehrsunternehmen oder bei Beendigung des Prämienprogramms erworbene und bis dahin innerhalb von fünf Jahren nach Flugdatum gegen Prämienflüge einlösbare Bonuspunkte ihre Gültigkeit sechs Monate nach Zugang der Kündigung verlieren, benachteiligt den Flugreisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam.

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