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Wirtschaftsrecht
22.02.2013
Wirtschaftsrecht
OLG Celle: Zum Unterlassungsanspruch hinsichtlich der nachträglichen Festlegung der Flugzeiten

1. Eine Klausel in Reisebedingungen, wonach die endgültige Festlegung der Flugzeiten dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen obliegt, ist unwirksam, und zwar unabhängig davon, ob man sie als Änderungsvorbehalt oder als Recht zur einseitigen Leistungsbestimmung versteht. 2. Eine Klausel in Reisebedingungen, wonach Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros unverbindlich sind, verstößt gegen das Transparenzgebot und ist damit ebenfalls unwirksam.
OLG Celle, Urteil vom 7.2.2013 – 11 U 82/12

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