BGH: Zum Umfang der Schadensersatzpflicht bei Verwendung von Subventionen entgegen der Verwendungsbeschränkung
Der BGH hat mit Urteil vom 16.7.2013 - VI ZR 442/12 - entschieden: Der nach § 264 Abs. 1 Nr. 2 StGB Strafbare ist nicht verpflichtet, seine nach Erhalt der Subventionen gefasste Absicht der zweckwidrigen Verwendung oder die bereits erfolgte zweckwidrige Verwendung anzuzeigen.