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Wirtschaftsrecht
07.03.2008
Wirtschaftsrecht
LG Frankenthal: Zum Umfang der Informationspflichten eines Ebay-Händlers

Das LG Frankenthal hat mit Urteil vom 14.2.2008 - 2 HK O 175/07 - entschieden, dass ein Händler, der über die Handelsplattform Ebay seine Waren zum Verkauf anbietet, eigene Kundeninformationen betreffend die zum Vertragsschluss führenden Schritte, die Speicherung des Vertragstextes und dessen Zugänglichkeit nicht erteilen muss, weil der potentielle Kunde sämtliche der genannten Informationen als Mitglied bei Ebay über deren AGB erlangt. Denn diesen AGB muss er sich im Rahmen der Begründung seiner Mitgliedschaft unterwerfen.

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