BGH: Zum Schadensersatzanspruch des Mandanten wegen vertragswidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts
Der BGH hat mit Urteil vom 16.7.2020 - IX ZR 298/19 – entschieden: Dem Mandanten steht nach einer durch ein vertragswidriges Verhalten des Rechtsanwalts veranlassten Kündigung ein Schadensersatzanspruch nur zu, wenn das vertragswidrige Verhalten des Rechtsanwalts einen wichtigen Kündigungsgrund bildet und die insoweit zu beachtende Kündigungsfrist von zwei Wochen gewahrt ist.