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Wirtschaftsrecht
28.09.2009
Wirtschaftsrecht
OLG Celle: Zum Rücktritt berechtigende erhebliche Pflichtverletzung beim Neuwagenkauf

Mit Urteil vom 1.7.2009 - 7 U 256/08 - hat das OLG Celle entschieden: Ist bei einem Neuwagenkauf über einen Pkw Volvo mit Standheizung nebst Timer als vertraglich vereinbarter Sonderausstattung der Timer funktionsunfähig, sodass die Standheizung, nachdem auch der Einsatz einer Fernbedienung als Behelf für den Timer fehlschlug, nur manuell betrieben werden kann, liegt eine nicht nur unerhebliche Pflichtverletzung vor, sodass der Rücktritt berechtigt ist, nachdem eine Mangelbeseitigung in angemessener Zeit nicht erreicht werden konnte.

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