BGH: Zum Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters aufgrund der Anfechtung der Auszahlung von Scheingewinnen
Mit Urteil vom 22.4.2010 - IX ZR 163/09 - hat der BGH entschieden: Der aus der Anfechtung der Auszahlung von Scheingewinnen resultierende Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters ist nicht mit den als Einlage des Anlegers erbrachten Zahlungen zu saldieren (Fortführung von BGHZ 179, 137). Hat der Anfechtungsgegner aufgrund der Auszahlung von Scheingewinnen blei-bende steuerliche Belastungen zu tragen, so kann er sich insoweit auf den Ein-wand der Entreicherung berufen.