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Wirtschaftsrecht
20.08.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Zum Rechtsschutzbedürfnis des Insolvenzverwalters bei Abwehr eines Feststellungsbegehrens

Der BGH hat mit Urteil vom 17.7.2008 – IX ZR 126/07 – entschieden: Dem Begehren des Insolvenzverwalters, die Feststellung einer für unberechtigt gehaltenen Forderung zur Tabelle abzuwehren, kann das Rechtsschutzbedürfnis selbst dann nicht abgesprochen werden, wenn die voraussichtliche Quote Null beträgt. Denn dem auf Feststellung zur Insolvenztabelle klagenden Gläubiger wird bei fehlender Quotenaussicht das allgemeine Rechtsschutzinteresse nicht abgesprochen; spiegelbildlich muss für den Verwalter, der unberechtigte Feststellungsbegehren abwehren will, dasselbe gelten. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1853-2 unter www.betriebs-berater.de

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