OLG Schleswig: Zum Provisionsanspruch des Untervertreters
Mit Urteil vom 9.1.2009 - 14 U 102/08 - hat das OLG Schleswig entschieden: Der Provisionsanspruch des Untervertreters gegen den Hauptvertreter kann wegen Nichtausführung des Geschäfts nur dann entfallen, wenn auch der Provisionsanspruch des Hauptvertreters gegen den Unternehmer entfallen ist. Dies wiederum ist im Verhältnis zwischen Hauptvertreter und Unternehmer nach § 87 a Abs. 3 S. 2 HGB zu beurteilen. Der Provisionsanspruch des Untervertreters bleibt auch dann bestehen, wenn der Hauptvertreter den eigenen Provisionsanspruch gegenüber dem Partner des Hauptgeschäfts nicht ordnungsgemäß verteidigt.