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Wirtschaftsrecht
18.03.2010
Wirtschaftsrecht
EuGH: Zum Kopplungsverbot über Verträge über Telekommunikationsdienste

Mit Urteil vom 11.3.2010 - Rs. C-522/08 - hat der EuGH entschieden: Eine nationale Regelung,

wonach es Unternehmen zum Schutz der Endnutzer untersagt ist, den Abschluss eines Vertrags

über die Erbringung von Telekommunikationsdiensten davon abhängig zu machen, dass

der Endnutzer einen Vertrag über die Erbringung weiterer Dienste schließt, kann nicht nach

der Rahmenrichtlinie und der Universalrichtlinie verboten sein. Hinsichtlich der Verbraucherschutzvorschriften der Union, und zwar der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, weist der Gerichtshof darauf hin, dass diese einer nationalen Regelung entgegensteht, die von bestimmten Ausnahmen abgesehen Kopplungsangebote

eines Verkäufers an einen Verbraucher ungeachtet der spezifischen Umstände des konkreten

Falles verbietet.

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