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Wirtschaftsrecht
02.09.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Zum Gutglaubensschutz bei Leistung des Drittschuldners nach Insolvenzverfahrenseröffnung

Mit Urteil vom 16.7.2009 - IX ZR 118/08 - hat der BGH entschieden: Ist nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an den Schuldner geleistet worden, obwohl die Verbindlichkeit zur Insolvenzmasse zu erfüllen war, so wird der Leistende nicht befreit, wenn er zu einer Zeit, als er den Leistungserfolg noch zu verhindern vermochte, von der Verfahrenseröffnung Kenntnis erlangt hat.

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