OLG Düsseldorf: Zum Fortbestand einer ausländischen Gesellschaft
Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 10.5.2010 – I-24 U 160/09 – entschieden: Vom Fortbestand einer ausländischen Gesellschaft, die nach ihrem Personalstatut die Rechtsfähigkeit bereits verloren hat, als „Restgesellschaft“ ist so lange auszugehen, wie die Liquidation inländischen Vermögens noch nicht beendet ist.