OLG Düsseldorf: Zum Erwerbsrecht des Leasingnehmers
Mit Beschluss vom 12.5.2010 - I-24 U 167/09 - hat das OLG Düsseldorf entschieden: Ein Erwerbsrecht des Leasingnehmers/Dritten ist nur bei eindeutigen Absprachen der Partner des Leasingvertrags anzunehmen, weil das Erwerbsrecht für diesen Vertrag nicht typisch ist.