BGH: Zum Ersatz der Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung
Der BGH hat mit Urteil vom 2.7.2013 - VI ZR 351/12 - entschieden: Ist bei der Ersatzbeschaffung von privat keine Umsatzsteuer angefallen, steht dem Geschädigten kein Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer zu.