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Wirtschaftsrecht
21.06.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Zum Erhalt eines bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden Aufrechnungsrechts

Mit Urteil vom 19.5.2011 - IX ZR 222/08 - hat der BGH entschieden: Ein bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehendes Aufrechnungsrecht bleibt auch dann erhalten, wenn die aufgerechnete Gegenforderung nach einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan als erlassen gilt.

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