OLG Düsseldorf: Zum Eignungsaspekt der persönlichen Aufgabenwahrnehmung des Insolvenzverwalters
Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 9.8.2010 - I-3 VA 1/09 - entschieden: Der Eignungsaspekt der höchstpersönlichen Wahrnehmung der Aufgaben des Insolvenzverwalters bei der Bestimmung der in die Vorauswahlliste einzustellenden Bewerber bedarf zur Vermeidung willkürlicher Behandlung der Bewerberrechte der Absteckung eines überprüfbaren Rahmens durch die Fachgerichte. Allein die Zahl der von dem Bewerber bearbeiteten Insolvenzverfahren schließt die persönliche Aufgabenwahrnehmung nicht aus.