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Wirtschaftsrecht
03.09.2012
Wirtschaftsrecht
HansOLG Hamburg: Zum Bestehen eines Unterlassungsanspruchs

Mit Urteil vom 16.5.2012 - 3 U 89/11 - hat das HansOLG Hamburg entschieden: Das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs im Umfang einer das Charakteristische der Verletzungshandlung beschreibenden Verallgemeinerung ist zwar grundsätzlich möglich, scheidet aber jedenfalls dann aus, wenn der Schuldner eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung auf die konkrete Verletzungsform abgibt, deren Auslegung unmissverständlich ergibt, dass sie sich auch auf kerngleiche Verletzungshandlungen bezieht, so dass die auch auf solche Handlungen erstreckte Vermutung der Wiederholungsgefahr beseitigt worden ist.
Hinweis der Redaktion: Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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