BGH: Zum Beratungsfehler eines Verkäufers bei defizitärer Entwicklung eines Mietpools
Mit Urteil vom 18.7.2008 - V ZR 70/07 - hat der BGH entschieden: Die nach Vertragsschluss einsetzende defizitäre Entwicklung eines Mietpools lässt allein nicht den Schluss auf einen Beratungsfehler des Verkäufers zu. Maßgeblich ist, ob die Information des Käufers zu dem künftigen Mietertrag nach den bei der Beratung bekannten Umständen fachlich vertretbar war (vgl. Czub, ZfIR 2007, 41, 47 f.).