R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
22.08.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Zum Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach § 234 ZPO

Mit Urteil vom 6.7.2011 - XII ZB 88/11 - hat der BGH entschieden: Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können und müssen (Senatsbeschluss vom 7.2.1996 - XII ZB 107/94, FamRZ 1996, 934). Wird dem Anwalt die Handakte zur Fertigung der Berufungsbegründung vorgelegt, muss er anhand der Handakte auch prüfen, ob die Berufungsfrist eingehalten worden ist.

stats