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Wirtschaftsrecht
18.04.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Zum Aussonderungsrecht sog. auf ein Treuhandkonto eingezahlter Kundengelder

Mit Urteil vom 10.2.2011 - IX ZR 49/10 - hat der BGH entschieden: Behandelt der Treuhänder auf ein Treuhandkonto eingezahlte Fremdgelder als eigenes Vermögen, kann das im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch vorhandene Restguthaben nicht ausgesondert werden.

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