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Wirtschaftsrecht
19.10.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Zum Ausgleichsanspruch des Lizenznehmers bei Beendigung des Markenlizenzvertrags - JOOP

Mit Urteil vom 29.4.2010 - I ZR 3/09 - hat der BGH entschieden: Dem Lizenznehmer eines Markenlizenzvertrags kann bei Beendigung des Lizenzverhältnisses ein Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur entsprechenden Anwendung des § 89b HGB (vgl. BGH, Urteil vom 13.6.2007 - VIII ZR 352/04, NJW-RR 2007, 1327 Rn. 13 f. m.w.N.) zustehen. Eine entsprechende Anwendung des § 89b HGB setzt demnach die Einbindung des Lizenznehmers in die Absatzorganisation des Lizenzgebers sowie die Verpflichtung des Lizenznehmers voraus, dem Lizenzgeber seinen Kundenstamm zu übertragen. Ist der Markeninhaber und Lizenzgeber auf dem Gebiet der vom Lizenznehmer vertriebenen Waren selbst nicht tätig, sind die Voraussetzungen einer entsprechenden Anwendung des § 89b HGB im Regelfall nicht gegeben.

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